Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften 25.05.2004
Institut für Allgemeine Pädagogik
HS Bildungssysteme im internationalen Vergleich, SS 2004
Dozent: Hr. Fees
Referentin: Anita Baschant
1. Lettland in Zahlen:
Bevölkg.: 2,355 Mio.Ew. (55,8% Letten, 32,3% Russen, 3,9% Weißrussen, 2,9%
Ukrainer, 2,2% Polen, 1,3% Litauer)
Sprachen: Lettisch, Russisch Amtssprache: Lettisch
Religionen: ev.-luth. (protestant.), römisch-katholisch, russ.-orthodox
Währung: Lettische Lat,
2003: 1 € = 0,63LVL; 1LVL = 1,58 €
2. Landesgeschichte
13. Jht.
Christianisierung Livlands durch Deutschen Orden (Livonischer Orden)
16. Jht.
Russische Eroberungsversuche, „Livländischer Krieg“
1621 Eroberung Rigas/Livland durch Schweden
1710-1795 Eroberung Rigas durch Zar
Peter den Großen
ab 1850 Industrialisierung +
Handelsaufschwung, Riga = wichtigster Hafen Russlands
Ab 1881 Politik der Russifizierung
der Ostseeprovinzen
Im 19. Jht.
„Nationales Erwachen“: Emanzipierung der lettischen Bildungsschicht,
1905 Volksaufstand, Ziel: Befreiung von
deutscher und russischer Vorherrschaft, Fehlschlag
1. Weltkrieg: Besetzung durch dt.
Truppen
18.11.1918 Ausrufung der Republik
Lettlands
1922 Verabschiedung der Verfassung,
Parlamentarische Demokratie
1934 Umsturz, Auflösung des Parlaments,
Bildung einer Diktatur (Karlis Ulmanis)
1940 Erklärung Lettlands zu
Sowjetrepublik, erzwungene Eingliederung in UdSSR
2. Weltkrieg: Besetzung durch dt.
Wehrmacht
ab 1945 Sowjetisierung Lettlands
ab 1987 öffentl. Forderung nach
unabhängigem Staat, Bildung einer Volksfront
20.08.1991 Unabhängigkeitserklärung, Wiederinkrafttreten der Verfassung
Ab 1991 Beginn von politischen und
wirtschaftlichen Transformationsprozessen
1991 Aufnahme der baltischen Staaten in
UNO
1993 Wiedereinführung der lettischen
Nationalen Währung
1995 Aufnahme Lettlands in Europarat
13.12.2002: Eu-Gipfel in Kopenhagen
Beschließt Aufnahme Lettlands in EU
1.Mai 2004: Lettland offizielles
Mitglied der EU
3. Geschichte des Bildungswesens
13. Jht.
Gründung erster Schulen durch die Kirche
14. Jht.
Gründung weltlicher Schulen
ab 16. Jht.
Bildung lettischer Schulen
im 19. Jht.
Herausbildung von Bildungssytem
1861 Gründung des Polytechnikum in Riga
1864 Gründung der 1. Mittelschule,
Unterricht in lettischer Sprache
1870 Eröffnung des baltischen
Lehrerseminars in Riga
1918 Durchsetzung der Grundschulpflicht
1919 Gründung der Universität von
Lettland, dem lett. Staatskonservatorium, der lett. Kunstakademie
Nach 1945 Zentralisierung des Schul-
und Bildungssystems durch die UdSSR
1991 Wiederherstellung der
Unabhängigkeit, Bildungspolitik zentraler Punkt in öffentl. Diskussion
1991 Erlass von Bildungsgesetz
1995 Gesetz über das Bildungswesen,
2-gliedriges Schulsystem höherer Bildung
1999 Erlass eines neuen
Bildungsgesetzes
ab Sept. 2004 geplant: Unterricht in
lettischer Sprache in allen öffentlichen Schulen
Bildungsgesetz, Gesetz der Allgemeinen
Bildung, Berufsbildungsgesetz, Gesetz über höhere Bildungseinrichtungen
Staatliche
Ebene (nationale Ebene): Parlament, Kabinett, Bildungsministerium, Andere
Ministerien
Gemeinden
(Lokale Ebene): Gemeindeverwaltungen
Schulen
4. Struktur und Aufbau des
Bildungssystems
allg.: Bildungssystem gliedert sich in
Vorschulerziehung, Grundbildung, Sekundarbildung und
2 - gliedriges System höherer Bildung
Besuch des Kindergartens bis zum 4. LJ
freiwillig
Seit 2002: Besuch des
Vorbereitungsprogramm zur Schule für 5 und 6jährigen Kinder verpflichtend
Finanzierung: Kommunen unterhalten die
Bildungseinrichtungen, Bezahlen das Kindergartenpersonal, Staat zahlt Gehälter
der pädagogischen Mitarbeiter
4.2. Allgemeine Schulbildung
Dauer: 12 Jahre, allgemeine
Schulpflicht 9 Jahre, Schuleintrittsalter 7 Jahre
Unterteilung in Grundbildung und obere
Sekundarstufe
4.2.1 Grundbildung
9jährigen Grundbildung
von Kl. 1 – 9, unterteilt in 4jährige Primar- und 5jährige untere Sekundarstufe
Ziel: Jugendl.
sollen bis zur Vollendung des 18. LJ eine
Grundausbildung respektive Berufsausbildung
bekommen
Übergang in nächst höhere Klasse
erfolgt automatisch
Bewertungssystem: 10stufig, Note 10 =
herausragende Leistung, Note 1 = ganz schlechte Leistung
ab 3. Klasse 1. Fremdsprache: Englisch,
2. Fremdsprache in 6. Klasse (Russ., Deutsch, Französisch)
Ende 9. Klasse Abschlussprüfung, Zertifikat über Grundbildung
(apliecîba par pamatizglîtîbu)
4.2.2 Obere Sekundarstufe (vidçjâ izglîtîba)
allgemeine obere Sekundarstufe schließt
an Grundbildung (nach Klasse 9)
Wahl zwischen 4 verschiedenen
Unterrichtsprogrammen
Pflichtfächer unabhängig vom
Schwerpunkt: Lettische Sprache/Literatur, Mathematik, Geschichte,
1 Fremdsprache, Sport, Angewandte
Informatik, Grundlagen der Wirtschaft
schwerpunktbezogene Pflicht- und
Wahlfächer, machen ca. 25 % des Unterrichts aus
Unterrichtsfächer in Grundkurs- und
Leistungskursniveau angeboten, mindestens ein Fach muss Leistungskursniveau
haben
Ende 12. Klasse Abschlussprüfungen, die zentral einheitlich
gestellt werden:
5 Abschlussprüfungen (Lett. Sprache/Literatur, 1 jährlich wechselndes zentral
vorgegebenes Prüfungsfach und 3 von den Schülern selbst zu wählende Fächer)
Erhalt eines Diploms über allg. obere
Sekundarstufe (atestâts par vispârçjo
vidçjo = unser Abitur)
Bei Zensuren in wenigstens 12 Fächern
nicht unter Note 4 berechtigt Abgangszeugnis der 12. Klasse zum Studium an
Universitäten und Hochschulen
4.3 Berufsbildung
Berufsausbildung schließt an
Grundbildung an, Ausbildung findet nicht im dualen System statt, erfolgt
vollständig in Berufsschule
4 Arten von Berufsausbildung:
Berufsgrundbildung Dauer 1-2 J., (siehe
Pkt. 4.2.1)
Vermittlung
einfacher beruflicher Qualifikation für Schulabgänger ohne erfolgreichen
Abschluss der 9jährigen allg. Schule
Berufsausbildung in einfacher berufsbildender Schule (arodizglîtîba)
2-3 Jahre
Vermittlung theoretischer + praktischer Kenntnisse/Fertigkeiten für
Berufsausübung, Lehrpläne
enthalten auch allg.bild. Anteile, Abschluss
der Ausbildung bietet keinen Zugang zum Studium
Berufsausbildung in weiterführender berufsbildender Schule (profesionâlâ
vidçjâ izglîtîba) 4 Jahre
Vermittlung beruflicher Kenntnisse auf höherem Niveau, hat umfangreichen
allg.bild. Anteil
Absolventen erhalten Studienberechtigung für lettisches Hochschulsystem
Berufliche Weiterbildung 2 Jahre
4.4. Studium
Studieren kann man in Lettland an
Universitäten, Akademien und Hochschulen
Voraussetzung für Zulassung zum
Studium: erfolgreicher Besuch der allg.bild.
Sekundarstufe
kein zentrales Zulassungsverfahren,
Hochschuleinrichtungen bilden eigene Zulassungskommissionen, die in
Abhängigkeit von Anz. der Bewerber pro Studienplatz passendes
Zulassungsverfahren wählen
In einem Auswahlverfahren qualifizieren
sich Studienbewerber für staatl. finanzierten
Studienplätze ohne Studiengebühren.
Studenten, die die Aufnahmebedingungen
erfüllen, sich aber im Auswahlverfahren für die begrenzt verfügbaren staatl.
finanzierten Studienplätze nicht qualifiziert haben, können gegen Entrichtung
einer Studiengebühr das Studium aufnehmen.
Studienplätze an privaten
Hochschuleinrichtungen müssen generell selbst finanziert werden
Seit 1995: 2gliedriges System Höherer
Bildung in Lettland
Unterteilung in universitäre und
nichtuniversitäre Ausbildungen
d.h.: Neben herkömmlichen universitärem
Studium mit akademischen Abschluss gibt es praxis-bezogene
Studiengänge vergleichbar mit Fachhochschulstudiengängen in Deutschland
Die nichtuniversitären/praxisbezogenen Studiengänge
Unterscheidung zwischen
Bildungsgängen mit akademischen
Abschluss (d.h.: Berechtigung, das Studium auf universitärem Niveau
fortzusetzen) = berufl. Fortbildung mit BA-Standard (4-6Jahre) und
Bildungsgänge ohne akademischen
Abschluss ( keine Berechtigung, das Studium auf
universitärem Niveau fortzusetzen) = berufl. Fortbildung ohne BA-Standard (4J.)
Das universitäre Hochschulstudium
besteht aus 2 grundlegenden Stufen:
1. Stufe dauert 3 oder 4 Jahre und
führt über das Erstellen einer wissenschaftl.
Abschlussarbeit zum akademischen Grad Bakalaurs (Bachelor of Science)
Der nach 4 Studienjahren erworbene Bakalaurs wird als eigenständige akad. Qualifikation
angesehen,
das 3jährige Bachelor-Studium
hingegen als Vorstufe für weitere berufsqualifizierende
Ausbildung, insbesondere für ein Master-Studium
2. Stufe dauert 1-3 Jahre, ist
aufbauendes Studium, Abschluss ist akad.
Grad Magistrs (Master of Science) und wird durch eine
weitere wissenschaftl. Arbeit erworben
Medizin- und Zahnmedizinstudium
verläuft ohne den Erwerb von Bakalaurs und Magistrs mit einem zum Master äquivalenten Abschluss
3. Stufe ist das Promotionsstudiums,
Voraussetzung für Aufnahme ist ein dem Magistrs
äquivalenter Studienabschluss, dauert 3 –4
Jahre und führt über die öffentliche Verteidigung der Dissertation zum
international als Ph.D. bekannten Doktors